Rechtsprechung
   BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,11277
BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68 (https://dejure.org/1970,11277)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1970 - 8 RV 55/68 (https://dejure.org/1970,11277)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1970 - 8 RV 55/68 (https://dejure.org/1970,11277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,11277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68
    sammenhang fehle, wenn die Untersuchung wegen eines vom Antragsteller behaupteten VersorgungSleiden durchgeführt worden sei, die Untersuchung aber keine wehrdienstbedingten Schädigungsfolgen ergeben habe, Wie das SG unangegriffen festgestellt hat, haben die anerkannten Schädigungsfolgen, nämlich die Steckschußverletzung des rechten Oberschenkels, eine ärztliche Untersuchung zu dem Zweck notwenw dig gemacht, um zu ermitteln, ob im rechten Bein weitere Schädigungsfolgen in Form von Krampfaderbildungen und örtlichen Kreislaufstörungen entstanden waren, Die auf Anordnung der Versorgungsverwaltung durchgeführte Venographie hat zu der streitigen, 3 Monate andauernden, Zellgewebs» entzündung (Phlebitis) im rechten Unterschenkel geführt; die Phlebitis ist daher als eine mittelbare Leidensverw schlimmerung anzusehen, Da das Leiden nur vorübergehend aufgetreten ist, ist streitig, ob die Dauer von 5 Monaten genügt, um den Versorgungsanspruch neu festzustellen, Nach @ 62 Abs, 1 BVG ist der Versorgungsanspruch (@ 9 BVG) entSprechend neu festzustellen, wenn in den Verhältnissen die für seine Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eintritt° Welches Ausmaß die "wesentliche Änderung" haben muß, sagt das Gesetz nicht, Es handelt sich bei dieser Gesetzesfassung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung Aufgabe des Gerichts, auch des Revisionsgerichts ist, weil die Grenzen des Begriffshofes deutlich gemacht werden müssen (vgl, BVerWGE 5, 63; 16, 116, 129; BSG 1, 185; 10, 51; 10, 78; 14, 104; 20, 166; BVerfGE 6, 52, 42; 8, 274; 11, 168, 190; 13, 161), Aufgrund dieser Vorschrift habendie Entscheidungenin BSG23, 192 und 27, 126 zu einer Neufeststellung für die Vergangenheit (nicht "bis auf weiteres") verurteilt, Im BSG 23, 192 wurde die Neufeststellung des Anspruchs auf Pflegezulage befristet zugesprochen, weil vor Erteilung des Widerspruchs» bescheides der Kläger 4 Monate hilflos war, Im BSG 279 126 wurde der Anspruch auf die höhere Rente deshalb zugesprochen, weil die Leidensverschlimmerung 3 Monate angehalten hatte() Im vorliegenden Fall war der Kläger vom 10 April 1966 bis 300 Juni 1966 erwerbsunfähigo Allen drei Fällen ist mithin eigentümlich, daß der Rentenberechtigte eine höhere Rente für eine in der Vergangenheit liegende befristete Zeit beantragt hat, Weder in den beiden früheren noch in dieser Sache ist darüber entschieden auch sind nicht die Fälle erörtert worden -, wenn im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung der höhere Grad der MdB bzwo die Hilflosigkeit noch nicht wieder behoben gewesen wäre, son» dern noch angedauert hätteo.
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68
    sammenhang fehle, wenn die Untersuchung wegen eines vom Antragsteller behaupteten VersorgungSleiden durchgeführt worden sei, die Untersuchung aber keine wehrdienstbedingten Schädigungsfolgen ergeben habe, Wie das SG unangegriffen festgestellt hat, haben die anerkannten Schädigungsfolgen, nämlich die Steckschußverletzung des rechten Oberschenkels, eine ärztliche Untersuchung zu dem Zweck notwenw dig gemacht, um zu ermitteln, ob im rechten Bein weitere Schädigungsfolgen in Form von Krampfaderbildungen und örtlichen Kreislaufstörungen entstanden waren, Die auf Anordnung der Versorgungsverwaltung durchgeführte Venographie hat zu der streitigen, 3 Monate andauernden, Zellgewebs» entzündung (Phlebitis) im rechten Unterschenkel geführt; die Phlebitis ist daher als eine mittelbare Leidensverw schlimmerung anzusehen, Da das Leiden nur vorübergehend aufgetreten ist, ist streitig, ob die Dauer von 5 Monaten genügt, um den Versorgungsanspruch neu festzustellen, Nach @ 62 Abs, 1 BVG ist der Versorgungsanspruch (@ 9 BVG) entSprechend neu festzustellen, wenn in den Verhältnissen die für seine Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eintritt° Welches Ausmaß die "wesentliche Änderung" haben muß, sagt das Gesetz nicht, Es handelt sich bei dieser Gesetzesfassung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung Aufgabe des Gerichts, auch des Revisionsgerichts ist, weil die Grenzen des Begriffshofes deutlich gemacht werden müssen (vgl, BVerWGE 5, 63; 16, 116, 129; BSG 1, 185; 10, 51; 10, 78; 14, 104; 20, 166; BVerfGE 6, 52, 42; 8, 274; 11, 168, 190; 13, 161), Aufgrund dieser Vorschrift habendie Entscheidungenin BSG23, 192 und 27, 126 zu einer Neufeststellung für die Vergangenheit (nicht "bis auf weiteres") verurteilt, Im BSG 23, 192 wurde die Neufeststellung des Anspruchs auf Pflegezulage befristet zugesprochen, weil vor Erteilung des Widerspruchs» bescheides der Kläger 4 Monate hilflos war, Im BSG 279 126 wurde der Anspruch auf die höhere Rente deshalb zugesprochen, weil die Leidensverschlimmerung 3 Monate angehalten hatte() Im vorliegenden Fall war der Kläger vom 10 April 1966 bis 300 Juni 1966 erwerbsunfähigo Allen drei Fällen ist mithin eigentümlich, daß der Rentenberechtigte eine höhere Rente für eine in der Vergangenheit liegende befristete Zeit beantragt hat, Weder in den beiden früheren noch in dieser Sache ist darüber entschieden auch sind nicht die Fälle erörtert worden -, wenn im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung der höhere Grad der MdB bzwo die Hilflosigkeit noch nicht wieder behoben gewesen wäre, son» dern noch angedauert hätteo.
  • BSG, 17.05.1962 - 11 RV 398/61

    Feststellung weiterer Schädigungsfolgen und Gewährung einer Rente wegen

    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68
    Die Sprungretision erscheine zwar statthaft, jedoch in der Hauptsache nicht hinreichend substantiiert° Nach BSG 17, 60 sei der Anspruch des Klägers gerechtfertigt; die Venoe graphie9 welche zur streitigen Gesundheitsstörung geführt habe, habe dazu gedient, das Ausmaß und die Auswirkungen anerkannter Schädigungsfolgen" der "Steckschußverletzung des rechten Oberschenkels" zu ermitteln und die AusWirkune gen des Versorgungsleidens gegenüber anderen Krankheitsfaktoren abzugrenzeno Das anerkannte Versorgungsleiden .
  • BSG, 27.07.1965 - 10 RV 9/64

    Pflegezulage - Wesentlichkeit der Änderung der Verhältnisse - Dauer der

    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68
    sammenhang fehle, wenn die Untersuchung wegen eines vom Antragsteller behaupteten VersorgungSleiden durchgeführt worden sei, die Untersuchung aber keine wehrdienstbedingten Schädigungsfolgen ergeben habe, Wie das SG unangegriffen festgestellt hat, haben die anerkannten Schädigungsfolgen, nämlich die Steckschußverletzung des rechten Oberschenkels, eine ärztliche Untersuchung zu dem Zweck notwenw dig gemacht, um zu ermitteln, ob im rechten Bein weitere Schädigungsfolgen in Form von Krampfaderbildungen und örtlichen Kreislaufstörungen entstanden waren, Die auf Anordnung der Versorgungsverwaltung durchgeführte Venographie hat zu der streitigen, 3 Monate andauernden, Zellgewebs» entzündung (Phlebitis) im rechten Unterschenkel geführt; die Phlebitis ist daher als eine mittelbare Leidensverw schlimmerung anzusehen, Da das Leiden nur vorübergehend aufgetreten ist, ist streitig, ob die Dauer von 5 Monaten genügt, um den Versorgungsanspruch neu festzustellen, Nach @ 62 Abs, 1 BVG ist der Versorgungsanspruch (@ 9 BVG) entSprechend neu festzustellen, wenn in den Verhältnissen die für seine Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eintritt° Welches Ausmaß die "wesentliche Änderung" haben muß, sagt das Gesetz nicht, Es handelt sich bei dieser Gesetzesfassung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung Aufgabe des Gerichts, auch des Revisionsgerichts ist, weil die Grenzen des Begriffshofes deutlich gemacht werden müssen (vgl, BVerWGE 5, 63; 16, 116, 129; BSG 1, 185; 10, 51; 10, 78; 14, 104; 20, 166; BVerfGE 6, 52, 42; 8, 274; 11, 168, 190; 13, 161), Aufgrund dieser Vorschrift habendie Entscheidungenin BSG23, 192 und 27, 126 zu einer Neufeststellung für die Vergangenheit (nicht "bis auf weiteres") verurteilt, Im BSG 23, 192 wurde die Neufeststellung des Anspruchs auf Pflegezulage befristet zugesprochen, weil vor Erteilung des Widerspruchs» bescheides der Kläger 4 Monate hilflos war, Im BSG 279 126 wurde der Anspruch auf die höhere Rente deshalb zugesprochen, weil die Leidensverschlimmerung 3 Monate angehalten hatte() Im vorliegenden Fall war der Kläger vom 10 April 1966 bis 300 Juni 1966 erwerbsunfähigo Allen drei Fällen ist mithin eigentümlich, daß der Rentenberechtigte eine höhere Rente für eine in der Vergangenheit liegende befristete Zeit beantragt hat, Weder in den beiden früheren noch in dieser Sache ist darüber entschieden auch sind nicht die Fälle erörtert worden -, wenn im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung der höhere Grad der MdB bzwo die Hilflosigkeit noch nicht wieder behoben gewesen wäre, son» dern noch angedauert hätteo.
  • BSG, 17.08.1967 - 8 RV 113/67

    Feststellung des Versorgungsanspruchs

    Auszug aus BSG, 29.01.1970 - 8 RV 55/68
    sei daher wesentliche Bedingung für die 3 Monate dauernde Erwerbsunfähigkeito Daß die Voraussetzung für die Rente keinen Zeitablauf von 6 Monaten verlange, ergebe sich aus der Streitsache 8 RV 113/67".
  • BSG, 30.09.1970 - 8 RV 371/69
    Da somit im Innenverhältnis die Krankenkasse gegenüber dem Versorgungsträger ausgleichsverpflichtet ist, bleibt noch zu prüfen, ob die von der Versorgungsverwaltung vorgenommene Aufrechnung gegen eine Ersatzforderung der Krankenkasse zulässig ist und ob die Einrede der Verjährung" ggf° von welchem Zeitpunkt an, durchgreift° Die Aufrechnung zwischen zwei öffentlichen Leistungsträgern ist auch im öffentlichen Recht möglich (so dazu BSG 19, 209; BGHZ 16" 124; Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, 9° Auf1° 1966, S0 272)0 Hiergegen sind auch keine Revisionsrügen vorgetragen worden° Die Verjährung ist auch dem Sozialrecht eigentümlich (Haueisen in DOK 1965" 201; BSG 19, 88, 90; Entscheidung des erkennenden Senats vom 50° Oktober 1969 - 8 RV 55/68 -)° Der Erstattungsanspruchxder Versorgungsverwaltung unterliegt, wie das SG zutreffend ausgeführt hat7 verschiedenen Verjährungsfristen" je nachdem der Erstattungsanspruch vor dem 1° Januar 1964 (Inkrafttreten des 2° NOG, welches 10.

    hat die beklagte Versorgungsverwaltung einen Erstattungsanspruch gegen die klagende Krankenkasse erhobeno Der hier vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich also von dem Sachverhalt, über den der 9" Senat zu befinden hatteo Wenn das SG bei dieser Rechtslage angenommen hat, daß für die vor dem 1° Januar 1964 entstandenen Erstattungsansprüche durch die am l° Januar 1964 in Kraft getretene Änderung des 5 21 Abs° 2 BVG die Verjährungsfrist von 50 Jahren auf die Zeit bis zum 51° Dezember 1965 in allen Fällen verkürzt werden ist, so konnte der Senat dieser Auffassung nicht folgen" Das 2° NOG hat die Abkürzung der Verjährungsfrist in @ 21 Abs° 2 BVG nicht mit rückwirkender Kraft ausgestattet° Mangels einer gesetzlichen Regelung gelten neu eingeführte materiell-rechtliche Ansprüche nur für die Zukunft, weil ein neues Gesetz grundsätzlich nur auf Sachverhalte anzuwenden ist" die sich nach seinem Inkrafttreten ereignen (BSG 16, 178; 17, 59)° Die Abkürzung der Verjährungsfrist gilt deshalb nicht für die vor dem 10 Januar 1964 entstandenen Erstattungsansprüche der Versorgungsverwaltung nach 5 81 b BVG (ebenso BSG vom.50° Oktober 1969 - 8 RV 55/68 -)° Vielmehr unterliegen die dem 1° Januar 1964 vorhergehenden Ansprüche der Verjährungsfrist von 50 Jahren°.

    Da die Versorgungsverwaltung alsbald nach Kenntnis von der Beschäftigung der Ehefrau des Beschädigten von der öffentlichen Krankenversicherung und damit von dem Anspruch auf Krankenhilfe für den Sohn nach 5 205 RVG den Erstattungsanspruch geltend gemacht hat" kann auch nicht der etwaige Einwand der Verwirkung in Betracht kommen (Entscheidung des erkennenden Senats vom 500 Oktober 1969 - 8 RV 55/68); bei dieser Sachlage ist der Erstattungsanspruch des Be= klagten auch für die Zeit vor dem 1° Januar 1964 weder verjährt noch verwirkt, so daß die Aufrechnung des Beklagten auch insoweit durchgreift° Da das SG ohne hinreichenden Rechtsgrund die Verjährungsfrist von 50 Jahren abgekürzt hat, war auf die Revision des Beklagten das angefochtene Urteil zu seinen Gunsten antragsgemäß in diesem Umfang abzuändern°.

  • BSG, 26.08.1971 - 9 RV 436/68

    Feststellung der Beschädigten-Grundrente

    8 RV 565/66 - und vom 29° Januar 1970 - 8 RV 55/68 - bestätigt werden ist° Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung für den Bereich des Beamtenunfallrechts angeschlossen (Zeitschrift für Beamtenrecht 1969, 524)° Eine überzeugende Begründung dafür? daß der Nindestzeitraum länger als mit einem Monat zu.
  • BSG, 20.10.1971 - 10 RV 363/69

    Feststellung des Versorgungsanspruchs

    8. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 1967-08-17 8 RV 113/67 = BSGE 27, 126 ausgeführt, daß die für die Feststellung des Versorgungsanspruchs maßgebenden Verhältnisse sich in Bezug auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit schon dann wesentlich geändert haben, wenn sich nach den späteren Verhältnissen die Erwerbsfähigkeit mindestens für die Dauer eines Monats um mindestens 10 % gegenüber früher geändert hat (vergleiche BSG 1968-02-14 8 RV 365/66 = Praxis 1968, 319 und BSG 1970-01-29 8 RV 55/68 = VdKMitt 1970, 118).
  • BSG, 12.12.1969 - 8 RV 5/68
    Wie der Senat in einer gleichgelagerten Sache im Urteil 1969 - 8 RV 55/68 den Parteien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht